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Steuerberaterkammer klagt gegen KI Tool von Accountable
Die Steuerberaterkammer Berlin lässt die Grenzen zwischen Steuersoftware und erlaubnispflichtiger Beratung gerichtlich prüfen und nimmt das KI-Angebot „KI-Steuerberater“ des Start-ups Accountable ins Visier. Neben der Bezeichnung des Tools selbst stellt die Kammer auch die Vermarktung sogenannter „Steuer-Coaches“ grundsätzlich infrage.
Auslöser des Verfahrens ist eine Beschwerde gegen Accountable, die Ende vergangenen Jahres bei der Kammer einging und zunächst zu einer Abmahnung führte. Nachdem das in Belgien gegründete Unternehmen mit deutscher Niederlassung seine Position nicht änderte, erhob die Kammer im Februar Klage auf Unterlassung beim Landgericht Berlin II (Az. 61 O 90/26). Accountable adressiert vor allem Solo-Selbstständige und bietet seit Herbst 2023 eine App an, mit der sie ihre Buchhaltung digital führen und Steuererklärungen in Eigenregie erledigen können; eine KI-gestützte Assistenz ist integriert. Nach Angaben des Unternehmens nutzen rund 40.000 Selbstständige die Lösung
Im Zentrum der Klage steht die Bezeichnung „KI-Steuerberater“, mit der Accountable sein Assistenzsystem bewirbt. Aus Sicht der Kammer verstößt der Begriff gegen wettbewerbsrechtliche Vorschriften und stellt eine unzulässige Verwendung der geschützten Berufsbezeichnung Steuerberater dar. Eine Software dürfe nicht den Eindruck erwecken, selbst Steuerberater zu sein; auch das vorangestellte „KI“ ändere daran nichts, argumentiert die Kammer. Darüber hinaus kritisiert die Kammer die von Accountable angebotenen „Steuer-Coaches“. Die auf der Website namentlich vorgestellten Coaches böten Hilfeleistungen in Steuersachen an, ohne selbst zugelassene Steuerberater zu sein oder in einer anerkannten Berufsausübungsgesellschaft zu arbeiten, was die Kammer als irreführend einstuft.
Für Anbieter von Steuer-Apps und AI-gestützten Taxtech-Lösungen könnte das Berliner Verfahren Signalwirkung haben. Eine gerichtliche Klarstellung der Zulässigkeit von Begriffen wie „KI-Steuerberater“ dürfte die Vermarktung digitaler Angebote ebenso beeinflussen wie die Frage, welche KI-gestützten Leistungen noch als Softwareinformation und ab wann als erlaubnispflichtige Steuerberatung gelten.