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Steuerberaterprüfung soll attraktiver werden
Das BMF hat einen Referentenentwurf zur Reform der Steuerberaterprüfung vorgelegt. Ziel ist es, den Zugang zum Beruf zu erleichtern, die Durchführung der Prüfung flexibler zu gestalten und damit auch dem Nachwuchsmangel in Steuerkanzleien entgegenzuwirken.
Geplante Änderungen:
- Fakultätsvorbehalt entfällt: Künftig soll jeder abgeschlossene Hochschulabschluss als Zugangsvoraussetzung genügen, sofern die erforderliche praktische Tätigkeit von zwei oder drei Jahren nachgewiesen wird (§ 36 StBerG-E).
- Prüfung wird ausdrücklich Staatsprüfung: Die gesetzliche Klarstellung soll insbesondere die Rechtssicherheit bei Verfahrens- und Rechtsschutzfragen stärken (§ 37 Abs. 1 StBerG-E).
- Unbegrenzte Prüfungsversuche: Die bisherige Begrenzung auf zwei Wiederholungsversuche soll entfallen. Die Regelung soll ab der Kampagne Herbst 2027 gelten (§ 37 Abs. 4 StBerG-E).
- Länderübergreifende Zusammenarbeit: Mehr als zwei Steuerberaterkammern sollen gemeinsame Stellen bilden können. Zudem sollen Prüfverbünde der Länder möglich werden (§§ 39 Abs. 3, 39a StBerG-E).
- Flexiblere Prüfungsausschüsse: Künftig sollen auch bis zu zwei geeignete Beamtinnen oder Beamte des gehobenen Dienstes Mitglied eines Prüfungsausschusses werden können (§ 39a Abs. 2 StBerG-E).
Weiterführender Hinweis
- Referentenentwurf, Entwurf eines Gesetzes zur Reform der Steuerberaterprüfung und zur Änderung weiterer Vorschriften im Steuerberatungsrecht (Stand 7.8.26)
Quelle: ID 50935216