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  • · Nachricht · Berufsrecht

    Neuere Entwicklungen in Brüssel zum Berufsrecht

    | Am 20.1.21 wurde der Bericht zur Zukunft des Dienstleistungsverkehrs ([2020/2020] INI) im Plenum des EU-Parlaments angenommen. Aus Sicht des DStV enthält der beschlossene Text weder eine Aufforderung noch eine Einladung an die EU-Kommission, in das Berufsrecht einzugreifen. Allerdings endet mit der deutschen EU-Ratspräsidentschaft ein Moratorium, das EU-Kommission und BMF bezüglich des anhängigen Vertragsverletzungsverfahrens gegen Deutschland wegen der Vorbehaltsaufgaben der Steuerberater vereinbart hatten. Und die Forderung der EU, die USt-Voranmeldung aus den Vorbehaltsaufgaben herauszulösen, ist auch noch nicht vom Tisch. |

     

    Der DStV erwartet daher, dass die vorgerichtlichen Verhandlungen zeitnah abgeschlossen werden, und geht von einem ungewissen Ausgang aus. Dies betrifft auch die Forderung der EU-Kommission, dass das Verfahren der Umsatzsteuervoranmeldung aus den Vorbehaltsaufgaben herausgelöst werden solle. Der DStV hat deshalb mit den German Tax Advisers, der Kooperation mit der Bundessteuerberaterkammer in Brüssel, eine weitere Stellungnahme an Kommissionspräsidentin Ursula von der Leyen initiiert.

     

    Weiterführende Hinweise

    Quelle: ID 47133575

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