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  • 15.09.2017 · Nachricht · Berufsrecht

    Einschaltung Dritter ohne Zustimmung des Mandanten erlaubt

    Am 29.6.17 hat der Bundestag das „Gesetz zur Neuregelung des Schutzes von Geheimnissen bei der Mitwirkung Dritter an der Berufsausübung schweigepflichtiger Personen“ beschlossen. Das Gesetz muss am 22.9.17 noch den Bundesrat passieren.