01.01.2001 · Fachbeitrag · Wettbewerbsrecht
Steuerberater dürfen nicht mit dem Tätigkeitsschwerpunkt „Testamentsvollstreckung“ werben
Das OLG Düsseldorf untersagte in seinerEntscheidung vom 30.5.00 20 U 41/00, ZEV 00, 458 einemGelsenkirchener Steuerberater, auf seiner Homepage denTätigkeitsschwerpunkt „Testamentsvollstreckungen“anzugeben, da dies einen Verstoß gegen das Rechtsberatungsgesetzdarstellen würde. Steuerberater sollten daher vorsorglich diesenTätigkeitsschwerpunkt von ihrer Homepage entfernen.
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