01.10.2000 · Fachbeitrag · Kanzleiorganisation
Risiken einer computergestützten Fristenkontrolle in der Steuerberaterkanzlei minimieren
Wenn bei einer elektronischen Kalenderführungdie versehentliche Kennzeichnung einer Frist als erledigt dazuführt, dass die Sache am Tage des Fristablaufs im Fris-tenkalendergar nicht mehr auftaucht, so dass bei einer Endkontrolle dieversehentliche Löschung nicht erkannt werden kann, so genügtdie Kalenderführung nicht den Anforderungen an eineordnungsgemäße Büroorganisation BGH NJW 2000, 1957.
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