01.12.1999 · Fachbeitrag · Kanzleimanagement
Insolvenzverwaltung: Gewerbe oder freier Beruf?
Frage: Ich betreibe zusammen mit einem weiteren Steuerberater eine Gemeinschaftspraxis (= BGB-Gesellschaft). Mein Partner spezialisiert sich zunehmend auf die Tätigkeit als Insolvenzverwalter; denn wir erhalten immer mehr Aufträge insbesondere zur Sanierung notleidender Betriebe. Die Einnahmen aus der Insolvenzverwaltertätigkeit fließen der Sozietät zu; die Ausgaben werden von ihr getragen. Gehört die Tätigkeit als Insolvenzverwalter auch zu den freiberuflichen Einkünften eines Steuerberaters oder handelt es sich insoweit um gewerbliche Einkünfte?
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