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  • 01.10.2003 · Fachbeitrag · Honorarpolitik

    Vorsicht vor unerlaubter Rechtsberatung: Erlaubte Tätigkeiten und Tipps für die Abrechnung - Teil 1

    | Gebührenerhebung ist Chefsache. Angemessene Gebühren sind notwendig, um die wirtschaftliche Existenz des Steuerberaters zu sichern, qualifizierte Mitarbeiter beschäftigen zu können und damit für den Mandanten die bestmögliche Leistung zu erbringen. Die entsprechenden Vereinbarungen müssen klar und fair sein, denn nur das führt zur Akzeptanz beim Mandanten und trägt zur Streitvermeidung bei. Bei Gebührenprozessen zeigt sich immer wieder, dass es zu unnötigen Honorarausfällen kommt, weil Vorschriften des Gebührenrechts nicht beachtet oder rechtlich zustehende Gebühren nicht abgerechnet worden sind. Häufig scheitert die Durchsetzung des Honorars auch daran, dass Leistungen erbracht worden sind, die in den Bereich der unerlaubten Tätigkeiten nach dem Rechtsberatungsgesetz (RBerG) fallen und damit zur Nichtigkeit des Beratungsvertrages führen. In dieser Ausgabe sollen daher zunächst die erlaubten von den unerlaubten Tätigkeiten genau abgegrenzt werden. In einem Folgebeitrag wird dann aufgezeigt, welche Fehler in der Praxis bei der Honorarabrechnung immer wieder auftauchen und wie diese vermieden werden können. |

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