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  • 01.01.2001 · Fachbeitrag · Haftungsrecht

    Unternehmensverkauf: Steuerberater muss auf Umwandlung als „Steuersparmöglichkeit“ hinweisen

    | Der von den Gesellschaftern einer GmbH mit einemDauermandat betraute Steuerberater muss seine Auftraggeber, von denener weiß, dass sie mit einem Interessenten über einenUnternehmensverkauf verhandeln, vor steuerschädlichenVertragsgestaltungen warnen. Weist der Berater auf eine steuerlichgünstige Umwandlung vor dem Verkauf nicht hin, ist er für denfinanziellen Schaden der Mandanten haftbar. Diese Entscheidung erlangtbesondere Aktualität vor dem Hintergrund, dass die Zahl derUnternehmensumwandlungen im Zuge der Steuerreform beträchtlichzunehmen wird OLG Hamm 12.7.00, 25 U 167/99, n.rkr., Abruf-Nr. 001475. |

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