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  • 24.08.2011 | Geplante Gesetzgebung

    Wirtschaftsmediation: Zukunftsgeschäftsfeld oder Zukunftsmusik?

    von Alexandra Buba, M.A., freie Wirtschaftsjournalistin, Nürnberg

    Deutschland bekommt ein Mediationsgesetz - voraussichtlich noch in diesem Jahr, da eine diesbezügliche europäische Richtlinie bereits hätte umgesetzt werden müssen. Erklärtes Ziel ist es, die Zahl der Mediationsverfahren deutlich zu erhöhen, um die Justiz zu entlasten. Außerdem sieht das Gesetz vor, dass Mediatoren künftig ein Zulassungsverfahren durchlaufen müssen. Erwächst daraus eine Chance für Steuerberater oder dient die Qualifikation zum Wirtschaftsmediator auch in Zukunft eher der Mandatspflege?  

    1. Steuerberater als Mediatoren besonders geeignet?

    „Kommen Sie dann hier rein und fliegen mit den Mandanten auf dem Teppich durchs Büro?“ Das musste sich Steuerberater Axel Bahr aus dem nordrhein-westfälischen Gevelsberg vor ein paar Jahren von einem Rechtsanwalt sagen lassen, als er ihm vorschlug, Mediation für Mandanten anzubieten. Löste der Begriff „Mediation“ vor nicht allzu langer Zeit noch Begriffsverwirrung mit der „Meditation“ aus, so fristet das Verfahren, bei dem es zumeist nur Gewinner gibt, immer noch ein Schattendasein. Das soll sich nun ändern: Die Bundesregierung plant ein Mediationsgesetz zur Umsetzung einer europäischen Richtlinie, das freilich weit über diese hinausgeht, und will dazu auch noch die Mediation als justizentlastendes Verfahren befördern. Von einer neuen Streitkultur in Deutschland ist die Rede. Eine Umfrage des Instituts für Demoskopie Allensbach ergab, dass die Hälfte aller Bürger einem Mediationsverfahren grundsätzlich aufgeschlossen gegenüber steht. Das ist eine Menge potenzieller Mandanten, die auch Steuerberater als Mediatoren bedienen könnten.  

     

    Denn neben Anwälten und Psychologen kommen insbesondere Steuerberater als Wirtschaftsmediatoren in Frage - der aktuelle Gesetzentwurf benennt sie neben Rechtsanwälten und Psychologen beispielhaft als mögliche Berufsgruppe. Ihre generelle Eignung dazu steht im Grunde außer Frage. „Ein Großteil der Steuerberater ist sehr kompromissbereit“, sagt StB Axel Bahr, „im Vordergrund steht die dauerhafte Zusammenarbeit mit dem Mandanten. Ich denke daher, dass ein Mandant in einem Mediationsverfahren beim Berater gut aufgehoben ist.“  

     

    Besser den Anwalt als den Mediator bemüht der Mandant dagegen sicherlich bei der gerichtsnahen Mediation, bei der der Mediationsprozess im Rahmen eines gerichtlichen Verfahrens eine Art modifiziertes Vergleichsverfahren ist. Auch die besondere Kompetenz psychologisch ausgebildeter Mediatoren in familienrechtlichen Konflikten ist unbestritten. In wirtschaftsrechtlichen Auseinandersetzungen allerdings ist der Steuerberater der geeignetste Kandidat für ein Mediationsverfahren: Er kennt den Mandanten mit all seinen unternehmerischen und privaten finanziellen Belangen im Regelfall seit vielen Jahren, überblickt den Gesamtzusammenhang und kann dadurch genau nachvollziehen, was unabdingbar und was verhandelbar ist.  

    2. Beratersicht - Vorteil oder Hemmschuh?

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