01.11.2000 · Fachbeitrag · Gebührenrecht
Wie sind steuerfreie Einnahmen bei der Ermittlung des Gegenstandswertes zu berücksichtigen?
Fragen: Ein Mandantbezieht im Jahre 1999 einen Bruttoarbeitslohn in Höhe von50.000 DM. Die Arbeitgeberanteile zur Sozialversicherung belaufensich auf 10.000 DM, er erhält Mutterschaftsgeld von 5.000 DM undArbeitslosengeld von 2.500 DM.
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