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  • 01.04.2002 · Fachbeitrag · Gebührenrecht

    Wie ermittle ich den „richtigen“ Gegenstandswert bei einer gesonderten und einheitlichen Feststellung?

    | Frage: Es geht um eine Zwei-Personen-Grundstücksgemeinschaft mit Einkünften aus Vermietung und Verpachtung. Der Feststellungsbescheid weist einen Gewinn in Höhe von 6.000 EUR aus. Im Zuge des Einspruchsverfahrens wird der Bescheid antragsgemäß geändert und weist nunmehr einen Verlust in Höhe von 17.000 EUR aus. |

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