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  • 01.11.1999 · Fachbeitrag · Gebührenrecht

    Prozeßerklärungen vor dem FG: Ersparen Sie Ihrem Mandanten die Kosten

    | Hat die Finanzbehörde während des finanzgerichtlichen Verfahrens den angefochtenen Bescheid ganz oder teilweise geändert, stellt sich für Sie die Frage, welche Prozeßerklärung Sie gegenüber dem Gericht abgeben. Sie können die Klage zurücknehmen, die Hauptsache für erledigt erklären oder aber den Änderungs- bzw. Aufhebungsbescheid zum Gegenstand des Verfahrens machen. Sie entscheiden darüber, ob das Verfahren fortgesetzt oder beendet wird und bestimmen somit auch über das Kostenrisiko Ihres Mandanten. Damit Sie die richtige Entscheidung für Ihren Mandanten treffen, stellen wir Ihnen nachfolgend die Konsequenzen der jeweiligen Prozeßerklärungen dar. |

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