01.07.1999 · Fachbeitrag · Gebührenrecht
Muß der Betriebsprüfer für seine Kopierwut bezahlen?
Frage: Während einer Betriebsprüfung hat sich der Finanzbeamte Vertragsunterlagen (z.B. Anstellungsverträge) vorlegen und diese kopieren lassen. Darf er das? Kann der Mandant dem Fiskus wenigstens die Kopierkosten in Rechnung stellen?
Möchten Sie diesen Fachbeitrag lesen?
Kostenloses KP Probeabo
0,00 €*
- Zugriff auf die neuesten Fachbeiträge und das komplette Archiv
- Viele Arbeitshilfen, Checklisten und Sonderausgaben als Download
- Nach dem Test jederzeit zum Monatsende kündbar
* Danach ab 16,60 € Monat
Tagespass
einmalig 10 €
- 24 Stunden Zugriff auf alle Inhalte
- Endet automatisch; keine Kündigung notwendig