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  • · Fachbeitrag · Besteuerungsverfahren

    Für Besteuerungszeitpunkte ab 2018 kann der Verspätungszuschlag automatisch festgesetzt werden

    | Rechtsgrundlage für die automatische Festsetzung des Verspätungszuschlags ist § 152 Abs. 2 AO. Diese Norm ist eine IST-Vorschrift (keine KANN-Vorschrift), sodass das Ermessen der Finanzverwaltung ist in diesen Fällen auf null reduziert ist. § 152 Abs. 3 AO enthält Ausnahmen von der automatischen Festsetzung. |

     

    Der DStV hat das Wesentliche in einer Übersicht zusammengefasst.

     

    Übersicht / Automatische Festsetzung des Verspätungszuschlags (Quelle: DStV e.V. 14.3.19)

    Erklärungen
    Höhe des Verspätungszuschlags
    Zeitpunkt für automatischen Verspätungszuschlag
    Ausnahme von der Automatik

    Steuererklärungen, die sich auf ein Kalenderjahr beziehen (z. B. Einkommensteuer-, Körperschaftsteuer-, Gewerbesteuer oder Umsatzsteuererklärung) und Steuererklärungen, die sich auf einen gesetzlich bestimmten Zeitpunkt beziehen (z. B. Erbschaftsteuererklärung oder Erklärungen zur Feststellung von Einheits- und Grundbesitzwerten)

    0,25 % der um die festgesetzten Vorauszahlungen und die anzurechnenden Steuerabzugsbeträge verminderten festgesetzten Steuer; mindestens 25 EUR für jeden angefangenen Monat der eingetretenen Verspätung

     

    Ein Verspätungszuschlag darf höchstens 25.000 EUR betragen.

    Abgabe nach 14 Monaten nach Ablauf des Kalenderjahrs/des Besteuerungszeitpunkts ‒ unabhängig davon, ob der Steuerpflichtige steuerlich beraten ist

     

    In Beraterfällen: nach Ablauf der Frist für eine Vorabanforderung

    Wenn die Finanzverwaltung eine Steuer auf 0 EUR oder eine Steuererstattung festsetzt, greift nicht der automatische Verspätungszuschlag. Die Festsetzung des Verspätungszuschlags steht vielmehr im Ermessen der Finanzbehörden.

    Erklärungen zu gesondert festzustellenden einkommen-steuerpflichtigen oder körperschaftsteuerpflichtigen Einkünften

    0,0625 % der positiven Summe der festgestellten Einkünfte; mindestens 25 EUR für jeden angefangenen Monat der eingetretenen Verspätung

     

    Ein Verspätungszuschlag darf höchstens 25.000 EUR betragen.

    Erklärungen zur gesonderten Feststellung von Besteuerungsgrundlagen, Erklärungen zur Festsetzung des Gewerbesteuermessbetrags und Zerlegungserklärungen

    25 EUR für jeden angefangenen Monat der eingetretenen Verspätung

     

    Ein Verspätungszuschlag darf höchstens 25.000 EUR betragen.

    vierteljährlich oder monatlich abzugebende Steueranmeldungen (z. B. Umsatzsteuer-Voranmeldungen) und jährlich abzugebende Lohnsteueranmeldungen

    Die Dauer und die Häufigkeit der Fristüberschreitung sowie die Höhe der Steuer sind bei der Festsetzung eines Verspätungszuschlags zu berücksichtigen.

     

    Ein Verspätungszuschlag darf höchstens 25.000 EUR betragen.

    Kein automatischer Verspätungszuschlag

    Die Festsetzung des Verspätungszuschlags steht im Ermessen der Finanzbehörden.

    Zusammenfassende Meldungen

    entfällt

    entfällt

    Bereits ab 2017 kann für die verspätete Abgabe einer zusammenfassenden Meldung kein Verspätungszuschlag mehr anfallen. Andere Sanktionsmaßnahmen kommen jedoch nach wie vor in Betracht.

     
    Quelle: ID 45828500

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