01.07.1998 · Fachbeitrag · Berufsrecht
Sozietät zwischen Wirtschaftsprüfern und Anwaltsnotaren ist zulässig
Wirtschaftsprüfer dürfen sich mit Anwaltsnotaren in Sozietäten zusammenschließen. Dies hat das Bundesverfassungsgericht (BVerfG) entschieden und eine gegenteilige Entscheidung des Bundesgerichtshofes (BGH) aufgehoben (Beschl. v. 8.4.98, 1 BvR 1773/96).
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