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  • 01.07.1998 · Fachbeitrag · Berufsrecht

    Sozietät zwischen Wirtschaftsprüfern und Anwaltsnotaren ist zulässig

    Wirtschaftsprüfer dürfen sich mit Anwaltsnotaren in Sozietäten zusammenschließen. Dies hat das Bundesverfassungsgericht (BVerfG) entschieden und eine gegenteilige Entscheidung des Bundesgerichtshofes (BGH) aufgehoben (Beschl. v. 8.4.98, 1 BvR 1773/96).