01.03.1998 · Fachbeitrag · Berufsrecht
Die Einstellung eines Berufsangehörigen als freien Mitarbeiter werbewirksam bekanntgeben
Nach der neuen Berufsordnung (BOStB) ergeben sich folgende werbewirksame Möglichkeiten, die Einstellung eines Berufsangehörigen als freien Mitarbeiter in einer Anzeige bekanntzumachen:
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