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  • 01.03.1998 · Fachbeitrag · Berufsrecht

    Die Einstellung eines Berufsangehörigen als freien Mitarbeiter werbewirksam bekanntgeben

    Nach der neuen Berufsordnung (BOStB) ergeben sich folgende werbewirksame Möglichkeiten, die Einstellung eines Berufsangehörigen als freien Mitarbeiter in einer Anzeige bekanntzumachen: