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  • 01.02.2001 · Fachbeitrag · Berufsrecht

    Die berufsrechtliche Pflicht zur Verschwiegenheit und ihre organisatorische Absicherung beim EDV-Einsatz

    | In „Kanzleiführung professionell“haben wir bereits zum Thema „Darf ein SteuerberaterBuchführungsarbeiten an einen Subunternehmer vergeben?“Stellung genommen und sind den damit zusammenhängenden Fragen nachdem Umfang der Verschwiegenheitspflicht und Problemen mit demVersicherungsschutz nachgegangen. Die gleiche Problematik stellt sichauch beim Einsatz des Datev-Rechenzentrums sowie anderer externerHardware- bzw. Softwaremitarbeiter. Auch in diesen sensiblen Bereichenist eine Regelung im Vorfeld bezüglich des Umgangs mitvertraulichen Mandantendaten unerlässlich. Eine entsprechendeMuster-Rahmenvereinbarung finden Sie in diesem Beitrag. |

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