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  • 01.12.2002 · Fachbeitrag · Berufsrecht

    Das Mandat mit Eheleuten in der „Scheidungsphase“: Eine tückische Haftungsfalle für den Steuerberater?

    | Es ist eine in der Praxis typische Fallkonstellation, dass der Steuerberater Eheleute betreut. Ebenso ist es Realität, dass eine stetig zunehmende Scheidungsrate in Deutschland zu verzeichnen ist. Daher wird auch der Steuerberater in zunehmendem Maße unfreiwillig in die Auseinandersetzungsphase der Eheleute einbezogen. Der sicherste Weg in dieser Situation ist es natürlich, unverzüglich das Mandat zu einem Ehepartner zu beenden und künftig nur noch den anderen der Eheleute steuerlich zu betreuen. Ein solcher Schritt wird von vielen Berufskollegen jedoch einfach versäumt - weil man das langjährige Vertrauensverhältnis zu beiden Mandanten nur ungerne erschüttern will - oder die Mandatsbeendigung wird aus wirtschaftlichen Gesichtspunkten nicht herbeigeführt. Doch eines sollten Sie wissen: Mit der „Auseinandersetzungsphase“ der Eheleute beginnt für Sie als Berater eine haftungsträchtige Zeit! Im folgenden Beitrag werden die Risiken anhand eines Musterfalls aus der aktuellen Rechtsprechung aufgezeigt und erläutert, wie Sie sich vor unnötigen und unkalkulierbaren Haftungsansprüchen schützen können. |

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