01.09.2000 · Fachbeitrag · Berufsrecht
Berufshaftpflichtversicherung auch für arbeitslosen Steuerberater zwingend erforderlich
Die Pflicht zur Unterhaltung einerBerufshaftpflichtversicherung besteht auch dann, wenn einBerufsangehöriger für eine gewisse Zeit keineBerufstätigkeit ausübt. Dies hat der BGH kürzlich ineiner Grundsatzentscheidung festgestellt BGH 16.5.2000, Stb St R2/00 und damit einen zuvor vom OLG Dresden gegen einenSteuerbevollmächtigten ausgesprochenen Verweis für rechtenserklärt.
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