22.07.2011 | Aktuelle Gesetzgebung
Pläne für EU-Unternehmensregister
Auf Vorschlag der Europäischen Kommission sollen die nationalen Unternehmensregister in der EU miteinander elektronisch verbunden werden. Beabsichtigt ist, zukünftig eine schnelle und zuverlässige europaweite Abfrage aktueller Unternehmensinformationen zu ermöglichen. Der Öffentlichkeit, Verbrauchern und Handelspartnern, aber auch Finanzbehörden und Gerichten soll ein verbesserter Zugang zu amtlichen Unternehmensdaten verschafft werden. Durch die Verknüpfung werden auch grenzüberschreitende Transaktionen und Fusionen besser sichtbar. Das EU-Parlament und der EU-Rat werden jetzt die Richtlinie beraten. Stimmen diese zu, wird es eine zweijährige Umsetzungsfrist in das nationale Recht geben.
Quelle: Ausgabe 08 / 2011 | Seite 135 | ID 147126