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  • 09.05.2022 · Nachricht · BFH

    Kindergeld-Hinterziehungszinsen: kein Kostenersatz bei Einspruch

    | Der BFH hat entschieden, dass trotz erfolgreichen Einspruchs gegen Hinterziehungszinsen im Kindergeldverfahren keine Kostenerstattung erfolgt (1.9.21, III R 18/21, Abruf-Nr. 225905 ). |

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