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  • · Nachricht · Pressemitteilung

    Erfolg der Steuerfahndung in Hamburg: Aufdeckung eines bundesweit organisierten Umsatzsteuerbetrugs

    | Die Steuerfahndung der Hamburger Finanzbehörde hat einen bundesweit organisierten Umsatzsteuerbetrug aufgedeckt. Insgesamt 16 Verdächtigen aus dem Bereich der organisierten Kriminalität wird eine Umsatzsteuerhinterziehung von 20 Millionen Euro vorgeworfen. In einem so so genannten Umsatzsteuerkarussell haben die Beschuldigten mit verschiedenen Scheinfirmen eine bandenmäßige Steuerhinterziehung beim Handel mit Edelmetallen organisiert. |

     

    Die Hamburger Steuerfahnder hatten viele Monate gegen den Kreis der Verdächtigen ermittelt. Am 31. Juli 2012 wurden schließlich an insgesamt 40 Orten Durchsuchungen (u.a. in Hamburg, Berlin, München und Leipzig) durchgeführt. Dabei wurde umfangreiches Beweismaterial beschlagnahmt sowie eine Schusswaffe und Drogen sichergestellt. Es konnten Vermögensgegenstände im Gesamtwert von mehr als zwei Millionen Euro (u.a. Luxusfahrzeuge und zwei Tonnen Silber) gesichert werden. An den Aktionen waren 60  Polizeibeamte, 130 Steuerfahnder und weitere Finanzbeamte beteiligt. Der 31 Jahre alte deutsche Hauptbeschuldigte wurde in Hamburg durch ein Mobiles Einsatzkommando der Polizei verhaftet.

     

    Finanzsenator Dr. Peter Tschentscher dankte den Hamburger Steuerfahndern für ihre gute Arbeit: „Die Steuerfahndung hat einen Umsatzsteuerbetrug in großem Umfang aufgedeckt, durch den die Allgemeinheit systematisch geschädigt wurde.“ Steuerhinterziehung und deren bandenmäßige Organisation, so Tschentscher, müssten durch konsequentes Handeln des Staates verhindert werden.

     

    Die Täter haben sich das deutsche Umsatzsteuersystem zunutze gemacht, indem sie die von ihnen gehandelten Edelmetalle netto im Ausland eingekauft und mit 19% Umsatzsteuer weiterberechnet haben. Dabei wurden diese 19% nicht an den Fiskus abgeführt und stattdessen zwischen den Tätern aufgeteilt bzw. ins Ausland verschoben.

     

    Steuerhinterziehung kann mit Geldstrafen oder mit Freiheitsstrafen bis zu 5 Jahren bestraft werden, in besonders schweren Fällen sogar mit Freiheitsstrafen bis zu 10 Jahren.

    Quelle: ID 35252220

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