26.11.2008 · Fachbeitrag aus FK · Versorgungsausgleich
Versorgungsausgleich: Aus § 5 Abs. 1 VAHRG ergibt sich kein Schriftformerfordernis für eine Unterhaltsvereinbarung (BVerwG 28.2.08, 2 C 44.07, FamRZ 08, 1522).
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26.11.2008 · Fachbeitrag aus FK · Kindesunterhalt
Die für den Kindergartenbesuch anfallenden Kosten sind unabhängig davon, ob die Einrichtung halb- oder ganztags besucht wird, zum Bedarf eines Kindes zu rechnen. Einen Mehrbedarf des Kindes begründen diese Kosten für die Zeit bis zum 31.12.07 grundsätzlich aber nur insoweit, als sie den Aufwand von 50 EUR übersteigen. Im Übrigen waren die Kosten regelmäßig in dem laufenden Kindesunterhalt enthalten, falls dieser das Existenzminimum für ein Kind dieses Alters deckte. Diese Beurteilung ...
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26.11.2008 · Fachbeitrag aus FK · Vermögensauseinandersetzung
Der BGH hat seine Rechtsprechung zum Vermögensausgleich nach gescheiterter nicht ehelicher Lebensgemeinschaft weiterentwickelt und dem durch Zuwendungen oder geleistete Mitarbeit benachteiligten Partner zusätzliche Rechte eingeräumt (BGH FamRZ 08, 1822).
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26.11.2008 · Fachbeitrag aus FK · Unterhalt
Rechtsprechungsübersicht zum nachehelichen Unterhalt ab 2008: Das neue Unterhaltsrecht ist inzwischen ein knappes Jahr alt. Nach wie vor ist die Verunsicherung in der Beratungspraxis groß und auch die seit Jahresbeginn veröffentlichten Entscheidungen weichen mehr oder weniger stark voneinander ab. Die Übersicht gibt einen Überblick über im ersten Halbjahr 08 ergangene Entscheidungen zum nachehelichen Unterhalt nach neuem Recht.
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26.11.2008 · Fachbeitrag aus FK · Ehegattenunterhalt
Rechtsprechungsübersicht Ehegattenunterhalt: Beim Ehegattenunterhalt geht es seit Inkrafttreten der Unterhaltsrechtsreform im Wesentlichen um die Begrenzung und Befristung des Unterhaltsanspruchs. Die folgende Gegenüberstellung gibt Ihnen einen Überblick über wichtige aktuelle Entscheidungen dazu.
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27.10.2008 · Fachbeitrag aus FK · Zugewinnausgleich
Darlehensverbindlichkeiten, die zur Finanzierung eines gemeinsamen Hausanwesens eingegangen worden sind, können im Zugewinnausgleich auch dann hälftig im Endvermögen beider Ehegatten zu berücksichtigen sein, wenn im Außenverhältnis zur Bank nur ein Ehegatte Darlehensnehmer ist (OLG Koblenz 11.6.08,?9?UF?64/08, n.v.).
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27.10.2008 · Fachbeitrag aus FK · Unterhalt nach § 1615l BGB
Die für die Höhe des Unterhaltsbedarfs nach § 1615l Abs. 3, § 1610 Abs. 1 BGB relevante Lebensstellung des Unterhaltsberechtigten ergibt sich auch dann, wenn er schon vor der Geburt des gemeinsamen Kindes mit dem anderen Elternteil zusammengelebt hat, aus den Einkünften, die er ohne die Geburt des Kindes hätte. In einem solchen Fall ist nicht ein Quotenunterhalt nach den Einkommens- und Vermögensverhältnissen innerhalb der nicht ehelichen Lebensgemeinschaft geschuldet.
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27.10.2008 · Fachbeitrag aus FK · Versorgungsausgleich
Die Verminderung der Sonderzahlung nach § 4a Bundessonderzahlungsgesetz führt zu einer Verkürzung der beamtenrechtlichen Brutto-Versorgungsbezüge und ist deshalb bei der Wertermittlung im Versorgungsausgleich zu berücksichtigen; die rechtspolitische Erklärung dieser Verkürzung als Abzug für Pflegeleistungen ändert daran nichts (BGH 2.7.08, XII ZB 80/06, FamRZ 08, 1833).
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27.10.2008 · Fachbeitrag aus FK · Unterhalt
Bedient sich ein von einer Partei beauftragter Detektiv eines heimlich eingesetzten GPS-Senders, um Erkenntnisse über das Bestehen einer nicht ehelichen Lebensgemeinschaft zu gewinnen, handelt es sich um eine wegen Verletzung des Rechts auf informationelle Selbstbestimmung unzulässige Ermittlungsmethode. Als unzulässiges Beweismittel sind die dadurch gewonnenen Erkenntnisse nicht prozessual verwertbar. Die durch die Beauftragung eines Detektivs entstandenen Kosten sind dann nicht zu ...
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27.10.2008 · Fachbeitrag aus FK · Ehegattenunterhalt
Schuldet der Unterhaltspflichtige sowohl einem geschiedenen als auch einem neuen Ehegatten Unterhalt, so ist der nach den ehelichen Lebensverhältnissen (§ 1578 Abs. 1 BGB) zu bemessende Unterhaltsbedarf jedes Berechtigten im Wege der Dreiteilung des Gesamteinkommens des Unterhaltspflichtigen und beider Unterhaltsberechtigter zu ermitteln.
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