Das FG Köln (25.9.24, 9 K 728/18, Urteil; Rev. BFH V R 29/25, Einspruchsmuster ) hat entschieden, dass durch ein polnisches Unternehmen in Deutschland erbrachte Pflegeleistungen nicht umsatzsteuerfrei sind, wenn das polnische Unternehmen die Voraussetzungen einer Steuerfreiheit gem. § 4 Nr. 16 UStG nicht erfüllt.
Der BFH hat diese Woche seine Leitsatzentscheidungen bekannt gegeben. Hingewiesen sei vor allem auf Gemeinnützigkeit einer unternehmensverbundenen Stiftung.
Nach einer Entscheidung des FG Berlin-Brandenburg (8.7.25, 6 K 6040/22; Rev. BFH III R 27/25, Einspruchsmuster ) steht die verdeckte treuhänderische Tätigkeit einer grundbesitzenden Gesellschaft für eine Schwestergesellschaft in Bezug auf übertragene Betriebsvorrichtungen (wirtschaftliches Eigentum) der erweiterten gewerbesteuerlichen Kürzung gemäß § 9 Nr. 1 S. 2 ff. GewStG entgegen. Die fremdnützige Vermietungstreuhand zugunsten der Schwestergesellschaft stelle auch keine unschädliche ...
Die aktuelle Episode des AStW-Podcasts mit Dietrich Loll und Steffen Pasler fasst wieder die jüngsten Entwicklungen im Steuer- und Wirtschaftsrecht zusammen. Die beiden sprechen u. a. über die Frist für ...
Grunderwerbsteuer 2026: Hier drohen neue Regressgefahren
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Das FG Niedersachsen (2.4.25, 9 K 147/22; Rev. BFH X R 14/25, Einspruchsmuster ) hat entschieden, dass der Einbringungsgewinn I bei Sperrfristverstößen im ersten Zeitjahr begünstigt zu besteuern ist. Die Vorschrift des § 22 Abs. 1 S. 1 2. Hs. UmwStG ist danach aus teleologischen Gründen dahingehend zu reduzieren, dass die Begünstigungen nach § 16 Abs. 4 und § 34 EStG Anwendung finden, wenn das sperrfristschädliche Ereignis bereits innerhalb des ersten Zeitjahres eintritt.