Eine GmbH, an deren Geschäftsbetrieb eine atypisch stille Gesellschaft besteht, ist nach § 5b Abs. 1 Sätze 1 und 2 EStG lediglich verpflichtet, dem FA für die Veranlagung der atypisch stillen Gesellschaften ihren handelsrechtlichen (die stille Beteiligung als Fremdkapital ausweisenden) Jahresabschluss, etwaige Sonderbilanzen und Ergänzungsbilanzen der steuerrechtlichen Mitunternehmer der atypisch stillen Gesellschaft und eine Überleitungsrechnung zur Berücksichtigung der steuerrechtlichen Vorschriften ...
Im AStW-Podcast nehmen Dietrich Loll und Steffen Pasler auch diese Woche die neuesten Entwicklungen im Steuer- und Wirtschaftsrecht unter die Lupe. Themen sind u. a. ein BMF-Schreiben zur Digitalisierung des ...
Der BFH hat diese Woche seine Leitsatzentscheidungen bekannt gegeben. Hingewiesen sei vor allem auf die Besteuerung von Umsätzen über einen Appstore (Rechtslage bis zum 31.12.14).
Laut einer Entscheidung des FG Köln (10.9.25, 3 K 194/23; Rev. BFH VIII R 23/25, Einspruchsmuster ) sind Erträge aus der vorübergehenden entgeltlichen Nutzungsüberlassung von Kryptowerten (sog. Krypto-Lending) den sonstigen Einkünften nach § 22 Nr. 3 EStG zuzuordnen, nicht den Einkünften aus Kapitalvermögen nach § 20 Abs. 1 Nr. 7 EStG. Beim Kryptowert „Bitcoin“ handelt es sich danach mangels Geldüberlassung i. S. d. § 488 BGB nicht um eine „sonstige Kapitalforderung jeder Art“ ...
Die aktuelle Episode des AStW-Podcast mit Dietrich Loll und Steffen Pasler fasst wieder die jüngsten Entwicklungen im Steuer- und Wirtschaftsrecht zusammen. Die beiden sprechen u. a. über die Abmeldepflicht beim ...
Laut einer Entscheidung des FG Köln (27.8.25, 9 K 2082/23; NZB. BFH V B 98/25, Einspruchsmuster ) erbringt ein Zwischenhändler ausschließlich eine Vermittlungsleistung an den Veranstalter, wenn er die ...
Der KI-Hype ist groß. Doch gerade in Rechtsanwalts- und Steuerkanzleien ist Vorsicht angebracht: Was darf wirklich eingesetzt werden? Welche Spielregeln müssen beachtet werden? Das IWW-Webinar am 03.11.2026 gibt Ihnen einen kompakten Überblick über die rechtlichen Rahmenbedingungen.
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28. IWW-Kongress Praxis Steuerstrafrecht am 20.11.2026
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