Der BFH hat diese Woche seine Leitsatzentscheidungen bekannt gegeben. Hingewiesen sei vor allem auf die Wiedereinsetzung in den vorigen Stand – sicherer Übermittlungsweg.
Das FG Niedersachsen (4.3.26, 9 K 54/25; Rev. zugelassen, Einspruchsmuster ) hat entschieden, dass Aufwendungen für Apheresen zur Behandlung eines Post-Vac-Syndroms jedenfalls im Jahr 2023 nur unter vorheriger Vorlage ...
Dietrich Loll und Co-Moderator Steffen Pasler stellen in der neuen AStW-Podcast-Episode wieder aktuelle Entwicklungen aus dem Steuer- und Wirtschaftsrecht vor. Sie berichten über die Reformvorschläge der nördlichen ...
Der BFH hat diese Woche seine Leitsatzentscheidungen bekannt gegeben. Hingewiesen sei vor allem auf die formwirksame Klageerhebung bei elektronischer Übermittlung einer Word-Datei im Fall der führenden Papierakte.
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Laut einer Entscheidung des FG Köln (21.2.25, 11 K 1676/22; Rev. BFH VIII R 4/26, Einspruchsmuster ) ist ein bestandskräftiger Einkommensteuerbescheid aufgrund grober Fahrlässigkeit nicht zu ändern, wenn der Steuerpflichtige eine Verlustbescheinigung zeitnah zum Steuerjahr erhält und diese für die Erstellung der Steuererklärung nicht an den Steuerberater übergibt und darüber hinaus in der Steuererklärung die ausdrückliche Frage nach nicht ausgeglichenen Verlusten nicht beantwortet wird.