Das FG Niedersachsen (3.3.26, 13 K 59/25; Rev. BFH X R 6/26, Einspruchsmuster ) ist zu der Überzeugung gelangt, dass auch der Abschluss eines Insolvenzplanverfahrens, bei dem keine Restschuldbefreiung i. S. v. § 300 Abs. 1 InsO erteilt wird, ein in das Jahr der Betriebsaufgabe zurückwirkendes Ereignis nach § 175 Abs. 1 S. 1 Nr. 2 AO darstellen kann.
In diesem Sommerspecial des AStW-Podcasts informieren Dietrich Loll und Steffen Pasler über die rechtliche Aufarbeitung der Corona-Subventionen. Während das Thema für viele bereits in den Hintergrund gerückt ist, ...
Das FG Niedersachsen (16.3.26, 9 K 170/24; Rev. BFH IX R 4/26, Einspruchsmuster ) hat entschieden, dass die Grundsätze der BFH-Rechtsprechung zur Entgeltlichkeit der Übertragung von Grundbesitz im Rahmen des ...
Der BFH hat diese Woche seine Leitsatzentscheidungen bekannt gegeben. Hingewiesen sei vor allem auf die Anwendung des europäischen Koordinierungsrechts auf Kindergeldfälle nach dem Brexit.
Nach allgemeiner Verkehrsanschauung kann eine Geldschenkung zu Ostern i. H. v. 20.000 EUR nicht mehr als „üblich“ und damit nicht mehr als steuerfreies Ostergeschenk i. S. d. § 13 Abs. 1 Nr.
Hörenswerte Entwicklungen aus dem Steuer- und Wirtschaftsrecht warten in der neuen Episode des AStW-Podcasts auf Sie. Dietrich Loll und Co-Moderator Steffen Pasler geben Updates zu den geplanten Reformen im Steuer- und ...
28. IWW-Kongress Praxis Steuerstrafrecht am 20.11.2026
Bringen Sie Ihr Beratungswissen auf den neuesten Stand. Der IWW-Kongress Praxis Steuerstrafrecht informiert Sie über aktuelle Brennpunkte aus der Betriebsprüfung, dem Ermittlungs- und Steuerstrafverfahren.
Der KI-Hype ist groß. Doch gerade in Rechtsanwalts- und Steuerkanzleien ist Vorsicht angebracht: Was darf wirklich eingesetzt werden? Welche Spielregeln müssen beachtet werden? Das IWW-Webinar am 03.11.2026 gibt Ihnen einen kompakten Überblick über die rechtlichen Rahmenbedingungen.
Herbstzeit ist Beratungszeit: Was ändert sich zum Jahreswechsel? Bei welchen Mandaten besteht jetzt Handlungsbedarf? Die IWW-Online-Fachtagung bringt Sie effizient und bequem auf den neuesten Stand. Freuen Sie sich auf namhafte Referenten und holen Sie sich direkt nutzbare Gestaltungstipps!
Nach einer Entscheidung des FG Niedersachsen (18.11.25, 7 K 165/24; Rev. BFH VIII R 1/26, Einspruchsmuster ) sind Rentenzahlungen, die auf privaten Rentenversicherungsverträgen mit Kapitalwahlrecht beruhen, nicht den Einkünften aus Kapitalvermögen i. S. d. § 20 Abs. 1 Nr. 6 EStG 2004, sondern den sonstigen Einkünften gemäß § 22 Nr. 1 S. 3 a) bb) EStG zuzuordnen.