§ 175 Abs. 1 S. 1 Nr. 1 AO ist nach einer Entscheidung des FG Düsseldorf (20.10.25, 14 K 1541/24 E; Rev. BFH VI R 19/25, Einspruchsmuster ) auch dann anzuwenden, wenn die Bindungswirkung eines Grundlagenbescheids sich nicht auf sämtliche Tatbestandsmerkmale einer steuerrechtlichen Vorschrift erstreckt; das Vorliegen der übrigen Voraussetzungen der Norm sei vom FA in diesem Fall von Amts wegen zu prüfen.
Der BFH hat diese Woche seine Leitsatzentscheidungen bekannt gegeben. Hingewiesen sei vor allem auf keinen Verbrauch der Erstausbildung durch Ausbildung zum Rettungssanitäter.
In Einspruch aktuell wurden zu einer Reihe von Verfahren neue Einspruchsmuster eingestellt, darunter u. a. zur Besteuerung von Leibrenten mit Kapitalwahlrecht.
Aktuelle Entwicklungen aus dem Steuer- und Wirtschaftsrecht werden auch diese Woche wieder von Dietrich Loll in den Fokus genommen. Er berichtet über BMF-Schreiben zu neuen Verhandlungsgrundlagen für DBA und zur ...
In der zweiten Folge des Sommerspecials nehmen Dietrich Loll und Steffen Pasler die EU-Entgelttransparenzrichtlinie unter die Lupe. Obwohl Deutschland die Umsetzungsfrist teils schleifen ließ, hat die Richtlinie ...
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Der BFH hat diese Woche seine Leitsatzentscheidungen bekannt gegeben. Hingewiesen sei vor allem auf die Vereinigung mehrerer gewerblicher Betätigungen zu einem einheitlichen Gewerbebetrieb nach Hinzuerwerb eines Betriebs.