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  • · Nachricht · Anhängige Verfahren

    Neu beim BFH anhängige Verfahren (Oktober 2025)

    | Der BFH hat die neu anhängigen Verfahren bekannt gegeben. Hier ist eine kleine Auswahl.|

     

    • Steuerbilanz: Genügen § 5 Abs. 7 S. 1 und 2 i.V.m. § 52 Abs. 14a des Einkommensteuergesetzes in der Fassung des AIFM-Steuer-Anpassungsgesetzes vom 18.12.13 (BGBl I 13, 4318) den verfassungsrechtlichen Vorgaben? (BFH IX R 18/25)

     

    • Außergewöhnliche Belastungen: Zur Frage der steuerlichen Behandlung von durch sogenannte Schockanrufe in Verlust geratene Wertgegenstände. (BFH VI R 14/25)

     

    • Kindergeld: Verstößt die Regelung in § 62 Abs. 1a S. 3 und 4 EStG, wonach ein Anspruch auf Kindergeld ab dem vierten Monat ab Begründung des Aufenthaltes im Bundesgebiet nur im Falle einer Freizügigkeitsberechtigung nach § 2 Abs. 2 oder 3 FreizügG/EU besteht, gegen das Diskriminierungsverbot aus Art. 18 AEUV und dem Gleichbehandlungsgrundsatz aus Art. 24 Abs. 1 Unionsbürger-RL und Art. 4 VO 883/2004 in Verbindung mit dem Aufenthaltsrecht aus Art. 9 ARB 1/80? (BFH III R 3/25)

     

    • In-App-Käufe: Umsatzsteuerrechtliche Behandlung von In-App-Käufen über eine Internetplattform: Ist Leistungserbringer bei In-App-Käufen die Internetplattform, über die die In-App-Käufe getätigt werden, und erbringt der App-Anbieter eine Dienstleistungskommission i.S. des § 3 Abs. 11 UStG an die Internetplattform oder ist der App-Anbieter Vertragspartner des Käufers? (BFH V R 46/25)

     

    • Vorsteuerabzug: Vorsteuerabzug bei Sachgründung einer GmbH durch Sacheinlage eines PKW (der ausschließlich unternehmerisch genutzt wird) in die GmbH-Vorgesellschaft, auch wenn die Rechnung für den PKW an den Gründungsgesellschafter adressiert war? (BFH V R 24/25)

     

    • besonderes elektronisches Steuerberaterpostfach: Unterliegt ein selbständiger Steuerberater in seiner eigenen Steuerangelegenheit einer Nutzungsverpflichtung des besonderen elektronischen Steuerberaterpostfachs (beSt)? Die betreffende Klage wurde vom Steuerberater am Abend des 12.04.2023 per Fax an das Finanzgericht übermittelt. (BFH VI R 13/25)
    Quelle: ID 50604765