Kauft ein Reiseveranstalter u. a. Hotelleistungen bei (ausländischen) Hotelier und Agenturen ein, unterliegt dieser Reisevorleistungseinkauf nach Auffassung des FG Düsseldorf nicht der gewerbesteuerlichen Hinzurechnung (§ 8 GewStG). Es fehlt danach an der Voraussetzung des fiktiven Anlagevermögens. Der Geschäftszweck der Klägerin setze das dauerhafte Vorhandensein von Hotels nämlich nicht voraus. Der Reisevorleistungseinkauf sei gedanklich ihr Wareneinsatz (FG Düsseldorf 24.9.18, 3 K 2728/16 G; Rev.
Was viele Berater nicht wissen: Auch ESt-Vorauszahlungen können Gegenstand einer Steuerhinterziehung i. S. des § 370 Abs. 1 AO werden. Der objektive Tatbestand einer Steuerhinterziehung ist in Bezug auf verkürzte ...
Die unangekündigte Ortsbesichtigung durch einen Finanzamtsmitarbeiter des sog. Flankenschutz erfolgt im Rahmen von steuerlichen Ermittlungen und stellt keinen Verwaltungsakt oder gar schwerwiegenden Grundrechtseingriff ...
An der Verfassungsmäßigkeit der Zinssatzhöhe gemäß § 238 AO bestehen ernstliche Zweifel, soweit der Zinssatz im Zeitraum vom 1.1.14 bis zum 31.3.15 über 0,25 % im Monat beträgt (FG Münster 31.8.18, 9 V 2360/18 E, Beschwerde BFH VIII B 128/18).
Nicht in das Grundvermögen einzubeziehen sind nach § 68 Abs. 2 S. 1 Nr. 2 BewG Maschinen und sonstige Vorrichtungen aller Art, die zu einer Betriebsanlage gehören (Betriebsvorrichtungen), auch wenn sie wesentliche ...
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Nachdem der BFH entschieden hatte, dass der endgültige Ausfall einer privaten Kapitalforderung nach Einführung der Abgeltungsteuer zu einem steuerlich anzuerkennenden Verlust nach § 20 Abs. 2 S. 1 Nr. 7, S. 2, Abs. 4 EStG führt (vgl. BFH 24.10.17, VIII R 13/15, BFH/NV 18, 280), stellt sich nun die Frage nach dem Zeitpunkt der Verlustberücksichtigung. Das FG Düsseldorf geht in einer aktuellen Entscheidung davon aus, dass es für die Annahme des endgültigen Forderungsausfalls ausreichend ist, wenn ein ...