Das FG Münster (15.4.21, 3 K 3724/19 F; Rev. BFH II R 15/21, Einspruchsmuster ) hat entschieden, dass nach § 11 Abs. 2 S. 3 BewG der Substanzwert stets als Mindestwert anzusetzen ist. Der Substanzwert bildet danach bei der Bewertung von Anteilen an Kapitalgesellschaften die untere Grenze (unter Hinweis auf BFH 27.9.17, II R 15/15). Dies soll nach Auffassung des FG auch dann gelten, wenn der Steuerpflichtige die Ableitung des gemeinen Werts aus Verkäufen unter fremden Dritten geltend macht (entgegen R B 11.3 ...
Der BFH hat diese Woche seine Leitsatzentscheidungen bekannt gegeben. Hingewiesen sei vor allem auf die Frage der Steuerbefreiung für beamtenrechtliches pauschales Sterbegeld.
Umstritten ist, ob die Übertragung einer Reinvestitionsrücklage gemäß § 6b EStG von einer Muttergesellschaft auf die Tochtergesellschaft bei der Ermittlung der Überentnahmen wie eine Einlage zu berücksichtigen ist. Nach einem Urteil des FG München (18.3.21, 10 K 1984/18; Rev. BFH IV R 8/21, Einspruchsmuster ) ist die Beschränkung des § 4 Abs. 4a EStG auch bei doppel- und mehrstöckigen Personengesellschaften zu beachten und die Schuldzinsenhinzurechnung gesellschafterbezogen zu bestimmen.
Wie das Urteil des FG Münster vom 28.6.21 (1 K 3391/20 AO; Rev. zugelassen, Einspruchsmuster ) zeigt, ist die Ausübung des Auswahlermessens „angreifbar“. Erhält die Begründung der Prüfungsanordnung keinerlei ...
Der BFH hat diese Woche seine Leitsatzentscheidungen bekannt gegeben. Hingewiesen sei vor allem auf die Grundstücksentnahme bei Bestellung von Erbbaurechten.
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Bekanntlich sind Verbindlichkeiten gemäß § 6 Abs. 1 Nr. 3 EStG grds. mit dem Nennwert anzusetzen und mit einem Zinssatz von 5,5 % abzuzinsen. Ausgenommen von der Abzinsung sind Verbindlichkeiten, deren Laufzeit am Bilanzstichtag weniger als zwölf Monate beträgt, und Verbindlichkeiten, die verzinslich sind oder auf einer Anzahlung oder Vorausleistung beruhen. Das FG Münster (5.5.21, 13 V 505/21; Beschwerde BFH XI B 44/21, Einspruchsmuster ) hat in diesem Zusammenhang in einem Verfahren des vorläufigen ...