Das FG Münster (19.5.20, 13 K 571/16 G, F; Rev. zugelassen, Einspruchsmuster ) hat entschieden, dass die Verschmelzung einer KG auf eine GmbH eine schädliche Veräußerung gemäß § 22 Abs. 1 UmwStG darstellt mit der Folge, dass ein Einbringungsgewinn nachträglich steuerpflichtig wird.
Der BFH hat diese Woche seine Leitsatzentscheidungen bekannt gegeben. Hingewiesen sei vor allem auf den Verzicht auf Darlehenszinsen in grenzüberschreitenden Dreieckskonstellationen.
Zu Unrecht überhöht vorgenommene AfA, die verfahrensrechtlich nicht mehr berichtigt werden kann, führt nach der Rechtsprechung des BFH nicht dazu, dass sich im Ergebnis das AfA-Volumen erhöht (etwa BFH 21.11.
In einem Verfahren des vorläufigen Rechtsschutzes hat das FG Münster (29.5.20, 12 V 901/20 AO, Einspruchsmuster ) aktuell entschieden, dass die Höhe der Säumniszuschläge von 1 % pro Monat trotz des derzeit niedrigen Zinsniveaus keinen verfassungsrechtlichen Bedenken begegnet.
Der BFH hat diese Woche seine Leitsatzentscheidungen bekannt gegeben. Hingewiesen sei vor allem auf die nicht erfolgte Kürzung des Unterhaltshöchstbetrags bei Unterhaltsleistungen an ein mit dem Lebensgefährten ...
Sind wiederkehrende Leistung (etwa Barleistungen) weder in einem Vermögensübergabevertrag noch in einer Verfügung von Todes wegen vereinbart worden, fehlt es nach Auffassung des FG Rheinland-Pfalz (31.7.
Die SSP-Sonderausgabe stellt 10 rechtssichere Gestaltungen vor, mit denen kleine und mittlere Unternehmen Steuern sparen können. Zu jeder Gestaltung geben wir Ihnen Beispiele und weiterführende Hinweise. Bestimmt ist auch für Ihre unternehmerisch tätigen Mandanten der richtige Tipp dabei!
Influencer im Visier des Fiskus: So beraten Sie richtig
Von Insider-Infos aus der Steuerprüfung über Strategien zu Betriebsausgabenabzug, Wohnsitzverlegung oder Umgang mit dem Namensrecht: Die Sonderausgabe von AStW Aktuelles aus dem Steuer- und Wirtschaftsrecht bündelt für Sie aktuelles Praxiswissen für die Beratung von Influencern.
Diese Mandanteninformationen werden Ihre Mandanten lieben!
Mehr „Netto vom Brutto“: Das wünschen sich fast alle Arbeitnehmer. Und da der Staat zahlreiche begünstigte Gehaltsbestandteile anbietet, können die Lohnsteuern und Sozialabgaben optimiert werden. Die StiB-Sonderausgabe zeigt Ihren Mandanten interessante Vergütungsbestandteile!
|In Einspruch aktuell wurden zu einer Reihe von Verfahren neue Einspruchsmuster eingestellt, darunter u. a. zur Steuerpflicht einer Sachausschüttung durch Zuteilung von Aktien im Rahmen eines sog. spin-offs und zum Arbeitslohn bei Nachentrichtung von Arbeitnehmeranteilen zur Sozialversicherung aufgrund von Lohnsummenbescheiden.|