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  • 23.04.2012 · Erledigtes Verfahren · AO § 37 Abs 2 · VII R 23/11

    Rückforderung, Kreditinstitut, Erstattung, Zahlungsempfänger, Kündigung

    Letzte Änderung: 23. April 2012, 14:18 Uhr, Aufgenommen: 22. September 2011, 11:26 Uhr

    Fungiert ein Kreditinstitut auch dann nur als Zahlstelle, wenn ein Erstattungsbetrag auf ein bereits gekündigtes, aber noch nicht abgerechnetes Girokonto verbucht wird, das einen Sollstand aufweist, der durch den eingehenden Betrag gemindert wird?
    Ist bei der Frage, wer Zahlungsempfänger ist, grundsätzlich auf den Willen des Leistenden abzustellen?

    Gericht: Bundesfinanzhof

    Aktenzeichen: VII R 23/11

    Vorinstanz: Sächsisches Finanzgericht 9.3.2011 4 K 2386/07

    Normen: AO § 37 Abs 2

    Erledigt durch: Urteil vom 01.12.2011, durcherkannt.

    Rechtsmittelführer: Steuerpflichtiger