· Fachbeitrag · Erledigte Verfahren
BFH-Leitsatzentscheidungen
| Der BFH hat diese Woche seine Leitsatzentscheidungen bekannt gegeben. Hingewiesen sei vor allem auf die elektronische Übermittlung von Schriftsätzen. |
Im Einzelnen:
- Gewerbesteuerrechtliche Zurechnung des Gewinns aus der Anteilsveräußerung bei doppelstöckigen Personengesellschaften (BFH 8.5.25, IV R 40/22)
- Teilweise inhaltsgleich mit BFH 8.5.25, IV R 40/22 ‒ Gewerbesteuerrechtliche Zurechnung des Gewinns aus der Anteilsveräußerung bei doppelstöckigen Personengesellschaften; Festsetzung des Gewerbesteuermessbetrags bei Beendigung einer atypisch stillen Beteiligung (BFH 8.5.25, IV R 9/23)
- Anspruch auf Informationszugang in die der Richtsatzsammlung zugrunde liegenden Unterlagen (BFH 9.5.25 , IX R 1/24)
- Elektronische Übermittlung von Schriftsätzen aus dem beBPo (BFH 18.3.25, VII R 25/22)
- Änderung eines Einkommensteuerbescheids nach § 175b Abs. 1 AO (BFH 27.11.24, X R 25/22)
- Keine Berichtigung der Bemessungsgrundlage bei Insolvenz der „Zahlstelle“ (BFH 30.4.25, XI R 15/22)
Quelle: ID 50478902