21.11.2008 · Erledigtes Verfahren · EStG § 17 Abs 4 · IX R 75/06
Bürgschaft, Anschaffungskosten, Nettoprinzip, Fremdvergleich
Letzte Änderung: 21. November 2008, 09:53 Uhr, Aufgenommen: 21. Januar 2008, 12:22 Uhr
Führt die Anbindung der BFH-Rechtsprechung an die Regeln des Eigenkapitalersatzrechts zur Beurteilung der gesellschaftsrechtlichen Veranlassung einer Finanzierungsmaßnahme eines Gesellschafters zu Gunsten "seiner" Gesellschaft zu einer Verengung des Veranlassungszusammenhangs "durch das Gesellschaftsverhältnis" und damit zu einem Verstoß gegen das in § 17 Abs. 4 i.V.m. Abs. 2 EStG zum Ausdruck kommende Nettoprinzip ?
Liegt angesichts der vorzunehmenden Zuordnung einer Bürgschaft als Finanzierungsmaßnahme zu § 17 EStG einerseits bzw. § 20 EStG andererseits die Veranlassung "durch das Gesellschaftsverhältnis" regelmäßig bereits dann vor, wenn die Gesellschaft am Markt eine Bürgschaft zu entsprechenden Konditionen nicht hätte erlangen können ?
Gericht: Bundesfinanzhof
Aktenzeichen: IX R 75/06
Vorinstanz: Finanzgericht Düsseldorf 16.3.2006 11 K 2442/03 F EFG 2006, 881
Normen: EStG § 17 Abs 4, EStG § 17 Abs 2, EStG § 20
Erledigt durch: Urteil vom 22.04.2008, durcherkannt.
Rechtsmittelführer: Verwaltung