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  • 17.06.2010 · Erledigtes Verfahren · EStG § 4 Abs 1 · X R 52/06

    Betriebsausgabe, Nutzung, Privat, Gebäude, Aufteilung

    Letzte Änderung: 17. Juni 2010, 14:56 Uhr, Aufgenommen: 16. März 2007, 12:17 Uhr

    Können Aufwendungen für einen betrieblich und privat genutzten Raum im Dachgeschoss eines Wohnhauses, der im Rahmen einer bestehenden Betriebsaufspaltung an eine GmbH vermietet wird, teilweise im Wege der Schätzung beim Besitzunternehmen als Betriebsausgaben anerkannt werden? Erfolgte insoweit zu Unrecht eine Zuordnung zum eigenbetrieblichen Gebäudeteil? Verstoß gegen das Aufteilungs- und Abzugsverbot des § 12 Nr. 1 Satz 2 EStG?

    Gericht: Bundesfinanzhof

    Aktenzeichen: X R 52/06

    Vorinstanz: Hessisches Finanzgericht 12.12.2005 5 K 2155/02

    Normen: EStG § 4 Abs 1, EStG § 4 Abs 4, EStG § 5 Abs 6, EStG § 12 Nr 1 S 2

    Erledigt durch: Urteil vom 09.12.2009, unbegründet.

    Rechtsmittelführer: Verwaltung