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  • · Fachbeitrag · Anhängige Verfahren

    Neu beim BFH anhängige Verfahren (Mai 2019)

    |Der BFH hat die neu anhängigen Verfahren bekannt gegeben. Hier ist eine kleine Auswahl.|

     

    • Umwandlung: Liegt eine Sperrfristverletzung im Sinne von § 6 Abs. 5 S. 6 EStG mit der Folge rückwirkenden Teilwertansatzes vor, wenn im Rahmen einer mehrstöckigen Personengesellschaftsstruktur die Obergesellschaft formwechselnd in eine Kapitalgesellschaft umgewandelt wird, nachdem innerhalb von sieben Jahren zuvor eine Tochtergesellschaft (Klägerin) ein Grundstück zum Buchwert auf eine Enkelgesellschaft übertragen hatte? (FG Niedersachsen 26.10.18, 3 K 173/16; Rev. BFH IV R 36/18)

     

    • Erbengemeinschaft: Ist die Abfärberegelung auf eine Erbengemeinschaft anzuwenden, die u.a. gewerbliche Einkünfte als Besitzunternehmen im Rahmen einer Betriebsaufspaltung erzielt, und die über die Verwaltung des ererbten Vermögens hinaus weitere Tätigkeiten mit Gewinnerzielungsabsicht ausübt? Führen daher auch die Einnahmen und Aufwendungen aus einem im Zusammenhang mit der Finanzierung einer vermieteten Immobilie abgeschlossenen Zins- und Währungsswap zu Einkünften aus Gewerbebetrieb, und greift insoweit das Verlustabzugs- und -ausgleichsverbot für Termingeschäfte gemäß § 15 Abs. 4 S. 3 EStG ein? (FG Köln 18.12.18, 8 K 3086/16; Rev. BFH IV R 5/19)

     

    • Wechselnde Einsatzstellen: Wie ist der Gesetzeswortlaut „typischerweise arbeitstäglich“ in § 9 Abs. 1 S. 3 Nr. 4a Satz 3 EStG auszulegen? Ist die Rechtsnorm nur anwendbar, wenn der Arbeitnehmer den vom Arbeitgeber bestimmten Ort (hier: Sammelpunkt) an sämtlichen seiner Arbeitstage aufsuchen soll? (FG Thüringen 28.2.19, 1 K 498/17; Rev. BFH VI R 14/19)

     

    • Zufluss: Sind Mehrgewinne, die ein untreuer Gesellschafter einer zweigliedrigen Personengesellschaft, die ihre Gewinne durch Einnahmeüberschussrechnung nach § 4 Abs. 3 EStG ermittelt, unter Vorspiegelung von Betriebsausgaben zu Unrecht entnommen hatte, dem untreuen Gesellschafter allein als Sonderbetriebseinnahmen oder den Gesellschaftern nach Maßgabe des gesellschaftsvertraglich vereinbarten oder gesetzlichen Gewinnverteilungsschlüssel zuzurechnen? (FG Berlin-Brandenburg 12.4.18, 13 K 13227/16; Rev. BFH VIII R 6/19)

     

    • Nahestehen: Unterliegen Zinsen aus Forderungen gegenüber einer GmbH & Co.KG dem Abgeltungsteuersatz, wenn die verheirateten Forderungsinhaber ihre Beteiligungen an der GmbH & Co.KG sowie ihre Geschäftsanteile an der Komplementärgesellschaft auf eine von ihnen errichtete Familienstiftung übertragen haben? (FG Münster 28.2.19, 3 K 2547/18 E; Rev. BFH VIII R 12/19)

     

    • Auskunftsersuchen: Zulässigkeit von Auskunftsersuchen an Dritte: Darf die Finanzbehörde ohne vorherige Information des Klägers an Dritte, die in keiner unmittelbaren Geschäftsbeziehung stehen, im Rahmen von Auskunftsersuchen herantreten und Informationen erfragen, die nur mittelbar die Besteuerungsgrundlagen erhellen? (FG Berlin-Brandenburg 30.8.18, 9 K 9099/16; Rev. BFH X R 37/18)
    Quelle: ID 45934506