21.07.2008 · Erledigtes Verfahren · EStG § 15 Abs 2 · X R 48/06
Grundstückshandel, Vermögensverwaltung, Veräußerungsabsicht, Drei-Objekt-Grenze, Werbungskosten, Schuldzinsen
Letzte Änderung: 21. Juli 2008, 11:15 Uhr, Aufgenommen: 16. März 2007, 12:14 Uhr
1. Erfolgte die Errichtung und kurz nach Baubeginn vollzogene Veräußerung von zwei Eigentumswohnungen mangels Überschreitung der Drei-Objekt-Grenze im Rahmen einer privaten Vermögensverwaltung oder liegt gewerblicher Grundstückshandel vor, weil die Tätigkeit durch den Verkauf vor Fertigstellung dem Bild eines Bauträgers entsprach?
2. Im Zusammenhang mit dem Erwerb eines unbebauten Grundstücks angefallene Schuldzinsen als vorweggenommene Werbungskosten (beabsichtigte Bebauung mit einem Mietshaus)?
Gericht: Bundesfinanzhof
Aktenzeichen: X R 48/06
Vorinstanz: Niedersächsisches Finanzgericht 26.9.2006 15 K 10556/03
Normen: EStG § 15 Abs 2, EStG § 9 Abs 1 S 1
Erledigt durch: Urteil vom 05.03.2008, unbegründet.
Rechtsmittelführer: Steuerpflichtiger