24.02.2026 · Nachricht · Zwangsgeld
Nicht rechtzeitig vorgelegtes Nachlassverzeichnis kann teuer werden
| Im Streitfall hatte der Erbe den Notar mit der Erstellung eines Nachlassverzeichnisses beauftragt, die Sache aber danach „schleifen lassen“ und sich nicht weiter gekümmert. Nachdem das Nachlassverzeichnis auch nach geraumer Zeit nicht vorgelegt worden war, wurde gegen den Erben auf Antrag eines Gläubigers ein Zwangsgeld verhängt. Und das zu Recht, wie das OLG Brandenburg (27.10.25, 3 W 80/25, Abruf-Nr. 252266 ) klargestellt hat. |
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