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  • 24.09.2026 · Nachricht · Verfahrensrecht

    Einstweilige Verfügung auf Herausgabe einer Vorsorgevollmacht trotz angeblich wirksamem Widerruf abgelehnt

    In einem Verfahren über eine angeblich widerrufene Vorsorgevollmacht wurde im Rahmen des einstweiligen Rechtsschutzes die Herausgabe der Vollmachtsurkunde vom Bevollmächtigten verlangt. Der Bevollmächtigte hatte von der Vollmacht bisher noch keinen Gebrauch gemacht. Das OLG Köln lehnte den Antrag auf Herausgabe der Vollmacht im einstweiligen Verfügungsverfahren jedoch mit Beschluss vom 14.8.26 (18 W 34/26, Abruf-Nr. 255870 ) ab, weil keine konkrete Missbrauchsgefahr bestanden habe und ein Sicherungsinteresse fehlte – zumal anwaltlich eine Herausgabebereitschaft erklärt worden war.