16.12.2025 · Nachricht · Unbekannter Erbe
Keine Nachlasspflegschaft bei nur unklarer Erbquote
| Erblasser E setzte in seinem Testament seine zweite Ehefrau F und seine drei Kinder aus erster Ehe zu Erben ein. Zwischen den Beteiligten ist streitig, mit welcher Quote sie Erben geworden sind. Die Ehefrau meint, ihr gebühre wegen des noch vorzunehmenden Zugewinnausgleichs eine Erbquote von 1/2. Die anderen Beteiligten gehen hingegen von einer Erbquote von jeweils 1/4 aus. Doch reicht das aus, um eine Nachlasspflegschaft zu erreichen? |
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