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  • 25.11.2025 · Nachricht · Testamentserrichtung

    Gilt die Erbeinsetzung unter der Bedingung „Sollte mir und meinem Bruder auf den Reisen etwas passieren“..

    | Die Erblasserin E verstarb ledig und kinderlos in 2019. Ihre Eltern sind vorverstorben. Der einzige Bruder der E verstarb ein Jahr später ledig und kinderlos in 2020. E hatte ein handschriftliches Testament folgenden Wortlauts errichtet: „Mein letzter Wille. Sollte mir und meinem Bruder auf den Reisen etwas passieren, ist F meine Alleinerbin.“ Das OLG München hatte in seinem Beschluss vom 7.10.25 (33 Wx 25/25 e, Abruf-Nr. 251287 ) nun zu entscheiden, ob die F Erbin der E geworden oder ob gesetzliche Erbfolge eingetreten ist. |