23.07.2026 · Nachricht · Testamentserrichtung
Gemeinschaftliches Testament unter Geschwistern – insgesamt unwirksam oder zumindest teilweise von Belang?
Der spätere Erblasser E errichtete zusammen mit seiner Schwester S ein mit „gemeinschaftliches Testament“ überschriebenes handschriftliches Dokument. Darin setzten sich die Geschwister gegenseitig zu Alleinerben ein und bestimmten die Kinder eines weiteren Bruders zu Schlusserben. E hatte das Schriftstück vollständig handschriftlich verfasst, die S hatte es mitunterzeichnet. Nach dem Tod des E stellten die gesetzlichen Erben des E bzw. die „Schlusserben“ widerstreitende Erbscheinsanträge. Die S war kurz nach dem E verstorben. Da ein gemeinschaftliches Testament nach § 2265 BGB ausschließlich Ehegatten vorbehalten ist, hatte das OLG zu klären, ob das Testament insgesamt unwirksam war oder zumindest teilweise Bestand hatte.
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