24.06.2026 · Nachricht · Testamentsauslegung
Abfassung unmittelbar vor einem Schwangerschaftsabbruch: Testierung unter einer Bedingung oder sog. Anlass-Testament?
Die in 2025 verstorbene E errichtete im Jahr 1977 ein handschriftliches Testament. Darin bestimmte sie ihre Schwester und deren Kinder zu Erben. Das Testament wurde unmittelbar vor einem Schwangerschaftsabbruch erstellt und leitet mit den Worten ein: „Sollte mir beim heutigen Schwangerschaftsabbruch etwas zustoßen, so verfüge ich …“ Weiter ist darin bestimmt: „Mein Mann R., der mich gerade jetzt so furchtbar allein gelassen hat, soll ausdrück-lich ausgeschlossen bleiben.“ Das OLG Düsseldorf hatte nun in seinem Beschluss vom 26.5.26 (3 W 38/26, Abruf-Nr. 254446 ) zu entscheiden, ob die Verfügung nur für den Fall gedacht war, dass der E beim Schwangerschaftsabbruch etwas zustößt oder ob es sich um ein anlassbezogenes und damit auf Dauer angelegtes Testament handeln sollte.
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