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  • · Fachbeitrag · Testament

    Über Auslegung planwidrige Lücke schließen

    von RA und Notar, StB, FA ErbR Dipl.-Kfm. Gerhard Slabon, Paderborn

    Ein gemeinschaftliches Testament, das keine Regelung für den Tod des zuerst versterbenden Ehegatten enthält, kann nicht dahin ausgelegt werden, dass einzelne gesetzlich erbberechtigte Personen von der Erbfolge nach dem Erstversterbenden ausgeschlossen sind (OLG München 19.12.12, 31 Wx 434/12, Abruf-Nr. 130620).

     

    Sachverhalt

    Der Erblasser ist Mitte 2011 im Alter von fast 89 Jahren verstorben. Der Nachlass besteht im Wesentlichen aus Bankguthaben von etwa 150.000 EUR. Es liegt ein vom Erblasser geschriebenes und von ihm und seiner Ehefrau unterschriebenes Schriftstück vor mit folgendem Inhalt: „Vollmacht! Sollte bei einem Unfall meiner Frau Käthe und mir mit Todesfolge ausgehen, so kann meine Tochter frei über unseren Hausrat wie Bargeld, Girokonto, Sparkassenbuch, Bundesschatzbrief und unser Auto verfügen.“

     

    Der nicht eheliche Sohn des Erblassers hat die Erteilung eines Erbscheins aufgrund gesetzlicher Erbfolge beantragt, der ihn und die eheliche Tochter zu je 1/4 und die Ehefrau des Verstorbenen zu 1/2 als Miterben ausweist.

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