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  • · Fachbeitrag · Schwiegerelternschenkung

    Anspruch auf Vertragsanpassung im Scheidungsfall

    von RA Notar StB Dipl.-Kfm. Gerhard Slabon, FA ErbR, Paderborn

    Im Falle einer Schwiegerelternschenkung führt das Scheitern der Ehe von Kind und Schwiegerkind auch dann, wenn der Fortbestand der Ehe Geschäftsgrundlage der Zuwendung war, nicht automatisch, sondern nur bei gesondert festzustellender Unzumutbarkeit des Festhaltens an der Schenkung zu einem Anspruch auf Vertragsanpassung (BGH 3.12.14, XII ZB 181/13, Abruf-Nr. 174348).

     

    Sachverhalt

    Die Eheleute bewohnten mit ihren beiden Kindern die Erdgeschosswohnung in einem Hausanwesen, das dem Vater der Ehefrau gehörte. Diese Wohnung sanierten die Eheleute und errichteten zudem einen Anbau. Im Jahre 1993 übertrug der Vater das Eigentum an dem Grundstück auf seine Tochter und seinen Schwiegersohn zu jeweils hälftigem Miteigentum. Dem Vater wurde zusammen mit seiner Ehefrau ein lebenslanges Wohnrecht im ersten Obergeschoss vorbehalten.

     

    Mitte 2004 trennten sich die Tochter und der Schwiegersohn; der Ehemann zog aus der Ehewohnung aus. Im September 2006 wurde die Ehe geschieden. Die Zugewinnausgleichsklage der Ehefrau wurde Anfang 2009 rechtskräftig abgewiesen, weil der Ehemann keinen Zugewinn erzielt hatte. Im Jahre 2009 beantragte der Ehemann die Teilungsversteigerung des Hausanwesens; das Teilungsversteigerungsverfahren ist noch nicht abgeschlossen. Mit notariellem Vertrag vom 9.2.10 trat der Vater seine dinglichen und schuldrechtlichen Ansprüche auf Rückübertragung des hälftigen Grundstücksanteils gegen den ehemaligen Schiegersohn an seine Tochter ab. Gestützt auf diese Abtretung hat die Ehefrau ihren Exmann auf Übertragung seines hälftigen Miteigentumsanteils an sie in Anspruch genommen. Dieser hat die Einrede der Verjährung erhoben.

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