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  • 24.09.2026 · Nachricht · Pflichtteilsrecht

    Höhe eines Pflichtteilsergänzungsanspruchs nach einer noch nicht vollzogenen Grundstücksschenkung

    Die Erblasserin hatte ihrer Enkelin im Oktober 2019 ein Mehrfamilienhaus übertragen. Zum Zeitpunkt ihres Todes Ende März 2020 war die hierfür erforderliche Grundbucheintragung jedoch noch nicht erfolgt. Der Wert zum Abschluss des Übertragungsvertrags war laut Sachverständigengutachten ca. 20.000 EUR niedriger als zum Todeszeitpunkt. Das OLG München hatte nun in seinem Urteil vom 24.8.26 (33 U 2177/25 e) zu klären, ob bei einem – wie hier – zum Todeszeitpunkt noch nicht erfüllten Schenkungsversprechen das Niederstwertprinzip gem. § 2325 Abs. 2 S. 1 Hs. 2 BGB Anwendung findet. Der BGH hatte dies in seinem Urteil vom 10.11.82 (IVa ZR 29/81, NJW 1983, 1485) bejaht und auf den Zeitpunkt des Versprechens abgestellt.