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  • 26.08.2022 · Nachricht · Pflichtteilsrecht

    „Erbrechtsgarantie“: Rechtswahl wegen Verstoßes gegen deutschen ordre public im Ergebnis wirkungslos

    | Die Anwendung des gewählten englischen Erbrechts kann im Hinblick auf das in Deutschland verankerte Pflichtteilsrecht einen Verstoß gegen den deutschen ordre public darstellen. Nach Ansicht des BGH ist dies jedenfalls dann so, wenn einem Kind trotz hinreichenden Inlandsbezugs des Erbfalls kein bedarfsunabhängiger Pflichtteil zusteht (BGH 29.6.22, IV ZR 110/21, Abruf-Nr. 230452 ). |

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