02.03.2015 · Fachbeitrag · Oberverwaltungsgericht Schleswig-Holstein
Antrag auf PKH abgelehnt: Kläger ist bestattungspflichtig
Gestörte familiäre Verhältnisse können nur im Ausnahmefall dazu führen, dass der Pflichtige nicht zur Zahlung der Bestattungskosten herangezogen wird, etwa wenn der Verstorbene gegen den Bestattungspflichtigen sehr schwere Straftaten – z.B. Tötungsversuch, sexueller Missbrauch – begangen hat (OVG Schleswig-Holstein 26.5.14, 2 O 31/13, Abruf-Nr. 143450 ).
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